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Im Interesse der Sicherheit sollten die Standards in hohem Maße harmonisiert und so gestaltet werden, dass die Sicherheitsstandards auf den Binnenwasserstraßen der Union nicht eingeschränkt werden. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch die Möglichkeit haben, nach Rücksprache mit der Kommission besondere Bestimmungen für zusätzliche oder eingeschränkte technische Vorschriften für bestimmte Zonen festzulegen, sofern diese Maßnahmen sich auf die in den Anhängen III und IV behandelten spezifischen Bereiche beschränken.
Um die Sicherheit der Schifffahrt zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten anhand harmonisierter Kriterien festlegen, welche Binnenwasserstraßen maritimen…
Um eine Harmonisierung auf Unionsebene zu erreichen sowie Wettbewerbsverzerrungen und unterschiedliche Sicherheitsniveaus zu vermeiden, sollten für sämtliche…
Für einen reibungslosen Verkehr auf den Binnenwasserstraßen ist es wichtig, dass die technischen Vorschriften für Schiffe kompatibel und — soweit im Rahmen der…
Für einen reibungslosen Verkehr auf den Binnenwasserstraßen ist es wichtig, dass die technischen Vorschriften für Schiffe kompatibel und — soweit im Rahmen der…
Alle von einem Mitgliedstaat nach Artikel 23 Absätze 1 und 2 dieser Richtlinie erlassenen zusätzlichen technischen Vorschriften für Fahrzeuge, die die…
Die Bedingungen für die Erteilung zusätzlicher Unionszeugnisse für Binnenschiffe durch die Mitgliedstaaten für den Verkehr auf den Wasserstraßen der Zonen 1 und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.