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Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten — in enger Zusammenarbeit mit der Kommission — die Nutzung von Autorenwerkzeugen fördern sollten, die eine bessere Umsetzung der in dieser Richtlinie dargelegten Barrierefreiheitsanforderungen ermöglichen. Eine solche Förderung könnte in passiver Weise erfolgen, z. B. durch Veröffentlichung einer Liste kompatibler Autorenwerkzeuge ohne Verpflichtung zur Verwendung dieser Werkzeuge, oder in aktiver Weise, z. B. durch die Verpflichtung zur Verwendung kompatibler Autorenwerkzeuge oder zur Finanzierung ihrer Entwicklung.
Die in dieser Richtlinie festgelegten zulässigen Nutzungsformen sollten das Erstellen von Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format entweder durch…
Um die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Richtlinie und insbesondere die Umsetzung der Vorschriften zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen zu…
Um die Verfügbarkeit von Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format zu verbessern und die nicht genehmigte Verbreitung von Werken oder sonstigen…
Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, mit Zustimmung des Mitgliedstaats, der Unterstützung wünscht, diese in Zusammenarbeit mit europäischen und…
Es ist wichtig, zur Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie nach angemessenen und in Einklang mit dem Unionsrecht stehenden Instrumenten und Verfahren zu…
Die Mitgliedstaaten sollten darin bestärkt werden, alle angemessenen Formen der Zusammenarbeit zu nutzen, damit die Ziele dieser Richtlinie erreicht werden, und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.