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Um die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Richtlinie und insbesondere die Umsetzung der Vorschriften zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen zu gewährleisten, müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten sich unbedingt regelmäßig mit den einschlägigen Interessenträgern beraten. Unter einschlägigen Interessenträgern im Sinne dieser Richtlinie sind auch Organisationen zu verstehen, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen und von älteren Menschen vertreten, die Sozialpartner, die an der Erstellung von Software für einen barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen beteiligte Industrie und die Zivilgesellschaft.
Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen im Hinblick auf die Sensibilisierung und die Förderung von Schulungsprogrammen im Zusammenhang mit dem…
Bei der Anwendung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Opfer mit Behinderungen in gleicher Weise wie andere in den Genuss aller in…
Die Gewährleistung der Barrierefreiheit audiovisueller Inhalte ist eine wesentliche Anforderung im Zusammenhang mit den im Übereinkommen der Vereinten Nationen…
Gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Websites ihrer öffentlichen…
Mit dieser Richtlinie werden die Vorschriften festgelegt, nach denen die Mitgliedstaaten gewährleisten müssen, dass Websites — unabhängig von dem für den Zugang…
Mit dieser Richtlinie soll sichergestellt werden, dass die Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen auf der Grundlage gemeinsamer Anforderungen an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.