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Die Mitgliedstaaten und die Union sind dabei, das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber von 2013 des Umweltprogramms der Vereinten Nationen zu ratifizieren, welches die menschliche Gesundheit und die Umwelt durch die Reduktion von Quecksilberemissionen aus bestehenden und neuen Quellen schützen soll, damit das Übereinkommen bis 2017 in Kraft treten kann. Die gemeldeten Emissionen dieses Schadstoffs sollten von der Kommission fortlaufend überprüft werden.
Am 11. Mai 2017 wurde das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber (im Folgenden „Übereinkommen“) durch den Beschluss (EU) 2017/939 im Namen der Europäischen…
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2017/938 des Rates vom 23. September 2013 wurde das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber (im Folgenden…
Die Europäische Union und 26 Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber von 2013 (im Folgenden „Übereinkommen“) unterzeichnet. Die…
Das Übereinkommen wurde am 10. Oktober 2013 in Kumamoto angenommen. Es schafft einen Rahmen für die Eindämmung und Begrenzung der Verwendung und der…
Das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber wird im Namen der Europäischen Union genehmigt. Die nach Artikel 30 Absatz 3 des Übereinkommens erforderliche…
Die Unterzeichnung des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Namen der Union wird — vorbehaltlich des Abschlusses des Übereinkommens — genehmigt .
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.