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Die Mitgliedstaaten sollten frei über die geeigneten Finanzierungsstrategien zur Beschleunigung der Einführung des Europäischen Zugsicherungs- und Zugsteuerungssystems (ETCS) entscheiden können, insbesondere was die Anwendung differenzierter Wegeentgelte anbelangt.
Die Wegeentgelte für die Nutzung der in der Verordnung (EU) 2016/919 der Kommission angegebenen Eisenbahnkorridore können differenziert werden, um Anreize dafür…
Die Wegeentgelte für die Nutzung der in der Verordnung (EU) 2016/919 der Kommission vom 27. Mai 2016 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität…
Um die Ausrüstung der Lokomotiven mit dem Europäischen Zugsteuerungssystem (ETCS) zu beschleunigen, sollten Infrastrukturbetreiber die Entgeltregelung durch…
Das Gesamtniveau der Kostendeckung durch Wegeentgelte hat Auswirkungen auf den von der öffentlichen Hand zu erbringenden Beitrag. Die Mitgliedstaaten können die…
Das Treffen von Entscheidungen bezüglich der Zugtrassenzuweisung und bezüglich der Wegeentgelte durch Infrastrukturbetreiber ist eine wesentliche Funktion, um…
Es muss sichergestellt werden, dass die Entgelte im inländischen und grenzüberschreitenden Verkehr so bemessen sind, dass der Schienenverkehr die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.