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Infrastrukturbetreiber sollten in Bezug auf Zwischenfälle oder Unfälle mit Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehr zusammenarbeiten, um relevante Informationen auszutauschen, sodass der normale Verkehrsbetrieb rasch wiederhergestellt werden kann.
Bei technisch bedingten oder unfallbedingten Störungen der Zugbewegungen hat der Infrastrukturbetreiber alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die…
Für die Koordinierung von Investitionen und das Kapazitäts- und Verkehrsmanagement sollten faire Regeln aufgestellt werden, gestützt auf eine Zusammenarbeit…
Mit Blick auf eine effiziente Verwaltung des Netzes und eine effiziente Nutzung der Infrastruktur sollte durch den Einsatz geeigneter Koordinierungsmechanismen…
Betreiber sollten den Mitgliedstaaten unverzüglich mitteilen, wenn sich ein schwerer Unfall ereignet oder möglicherweise bevorsteht, so dass der Mitgliedstaat…
Als Voraussetzung für diese Ausnahme sollten ausreichende Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die betreffenden Triebfahrzeugführer und die…
Die effiziente Bewältigung eines Notfalls mit grenzüberschreitenden Folgen erfordert eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.