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Diese Richtlinie sollte für natürliche Personen gelten, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in einem Strafverfahren sind. Sie sollte ab dem Zeitpunkt gelten, in dem eine Person verdächtigt oder beschuldigt wird, eine Straftat oder eine mutmaßliche Straftat begangen zu haben, und somit schon bevor diese Person von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates durch amtliche Mitteilung oder auf sonstige Weise darüber unterrichtet wird, dass sie Verdächtiger oder beschuldigte Person ist. Diese Richtlinie sollte in allen Abschnitten des Strafverfahrens bis zur Entscheidung zur abschließenden Klärung, ob der Verdächtige oder die beschuldigte Person die Straftat begangen hat, und bis diese Entscheidung Rechtskraft erlangt hat, Anwendung finden. Rechtliche Maßnahmen und Rechtsbehelfe, die erst dann zur Verfügung stehen, nachdem diese Entscheidung rechtskräftig geworden ist, einschließlich Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.
Diese Richtlinie gilt für natürliche Personen, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind. Sie gilt für alle Abschnitte des…
Diese Richtlinie gilt für Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren ab dem Zeitpunkt, zu dem sie von den zuständigen Behörden eines…
Diese Richtlinie gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem Personen von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats davon in Kenntnis gesetzt werden, dass sie der…
Diese Richtlinie gilt für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in einem Strafverfahren sind. Die Richtlinie gilt bis zur endgültigen Klärung der…
Diese Richtlinie sollte für Kinder gelten, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, sowie für Kinder, die gesuchte Personen sind. Für…
Diese Richtlinie oder bestimmte Vorschriften dieser Richtlinie sollten auch für Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren und für gesuchte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.