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Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Behörden, wenn sie Medien Informationen zur Verfügung stellen, Verdächtige oder beschuldigte Personen nicht als schuldig darstellen, solange ihre Schuld nicht rechtsförmlich nachgewiesen wurde. Daher sollten die Mitgliedstaaten die Behörden darauf hinweisen, wie wichtig es ist, die Unschuldsvermutung gebührend zu beachten, wenn Informationen an die Medien weitergegeben oder verbreitet werden. Dies sollte unbeschadet des nationalen Rechts gelten, das die Freiheit der Presse und sonstiger Medien schützt.
Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Verdächtige und beschuldigte Personen vor Gericht oder in der…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass, solange die Schuld eines Verdächtigen oder einer beschuldigten Person nicht…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verdächtige und beschuldigte Personen als unschuldig gelten, bis ihre Schuld rechtsförmlich nachgewiesen wurde.
Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, allgemeine Informationen — beispielsweise auf einer Internetseite oder durch ein in Polizeidienststellen ausliegendes…
Das Verbot, Verdächtige oder beschuldigte Personen als schuldig darzustellen, sollte öffentliche Stellen nicht daran hindern, Informationen über Strafverfahren…
Die Mitgliedstaaten sollten in Erwägung ziehen, sicherzustellen, dass Verdächtige oder beschuldigte Personen, wenn sie gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2012/13/EU…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.