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Zum Nachweis der Einhaltung dieser Richtlinie sollte der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter ein Verzeichnis aller Kategorien von Tätigkeiten, die seiner Zuständigkeit unterliegen, führen. Jeder Verantwortliche und jeder Auftragsverarbeiter sollte verpflichtet sein, mit der Aufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten und dieser auf Anfrage dieses Verzeichnis vorzulegen, damit die betreffenden Verarbeitungsvorgänge anhand dieses Verzeichnisses kontrolliert werden können. Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter, der personenbezogene Daten in nicht automatisierten Verarbeitungssystemen verarbeitet, sollte über wirksame Methoden zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, zur Ermöglichung der Eigenüberwachung und zur Sicherstellung der Integrität und Sicherheit der Daten, wie etwa Protokolle oder andere Formen von Verzeichnissen, verfügen.
Der Auftragsverarbeiter hat ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungen zu führen, die er im Auftrag eines Verantwortlichen durchführt, das Folgendes zu…
Zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen sowie bezüglich der Verantwortung und Haftung der Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter…
Die Verantwortung und Haftung des Verantwortlichen für jedwede Verarbeitung personenbezogener Daten, die durch ihn oder in seinem Namen erfolgt, sollte geregelt…
Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass der Verantwortliche unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der…
Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass jeder Verantwortliche ein Verzeichnis aller Kategorien von Tätigkeiten der Verarbeitung, die seiner Zuständigkeit…
Der Verantwortliche sollte eine Person benennen, die ihn dabei unterstützt, die interne Einhaltung der nach dieser Richtlinie erlassenen Vorschriften zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.