Art. 59 Abs. 1 JI-RLAufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI
Der Rahmenbeschluss 2008/977/JI wird mit Wirkung vom 6. Mai 2018 aufgehoben.
Erwägungsgrund 15 32017L2103RICHTLINIE (EU) 2017/2103 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. November 2017 zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI des Rates zur Aufnahme neuer psychoaktiver Substanzen in die Drogendefinition und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/387/JI des Rates
Der Rahmenbeschluss 2004/757/JI sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 9 32008D0976BESCHLUSS 2008/976/JI DES RATES vom 16. Dezember 2008 über das Europäische Justizielle Netz
Die Gemeinsame Maßnahme 98/428/JI sollte daher aufgehoben und durch diesen Beschluss ersetzt werden —
Art. 5 32005D0671BESCHLUSS 2005/671/JI DES RATES vom 20. September 2005 über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten
Der Beschluss 2003/48/JI wird aufgehoben.
Erwägungsgrund 8 32008D0210BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/54/EG (2008/210/EG)
Der Beschluss 2006/54/EG sollte daher aufgehoben werden —
Art. 10 32009D0902BESCHLUSS 2009/902/JI DES RATES vom 30. November 2009 zur Einrichtung eines Europäischen Netzes für Kriminalprävention (ENKP) und zur Aufhebung des Beschlusses 2001/427/JI
Der Beschluss 2001/427/JI wird aufgehoben.