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Um Klarheit zu gewährleisten und die Kosten für die Fluggesellschaften gering zu halten, sollten die PNR-Daten an eine einzige, genau bezeichnete Stelle (im Folgenden „PNR-Zentralstelle“) des jeweiligen Mitgliedstaats übermittelt werden. Die PNR-Zentralstelle kann über verschiedene Zweigstellen in einem Mitgliedstaat verfügen, und Mitgliedstaaten können auch eine PNR-Zentralstelle gemeinsam einrichten. Die Mitgliedstaaten sollten die Informationen untereinander über maßgebliche Informationsaustauschnetze austauschen, um die Informationsweitergabe zu erleichtern und Interoperabilität zu gewährleisten.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle relevanten und erforderlichen PNR-Daten oder die Ergebnisse der Verarbeitung dieser Daten von Personen, die von…
Zwei oder mehr Mitgliedstaaten (die beteiligten Mitgliedstaaten) können gemeinsam eine einzige Behörde errichten oder benennen, die als ihre PNR-Zentralstelle…
Wenn der Zugriff auf PNR-Daten erforderlich ist, um eine bestimmte und gegenwärtige Bedrohung im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten oder schwerer…
Die von den Fluggesellschaften übermittelten PNR-Daten werden von der PNR-Zentralstelle des betreffenden Mitgliedstaats gemäß Artikel 8 erhoben. Wenn die von…
Soweit es um das Recht von Fluggästen auf Information über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten geht, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass…
Die Mitgliedstaaten sollten die erhaltenen PNR-Daten untereinander und mit Europol austauschen, wenn dies zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.