Erwägungsgrund 4 32016L0681
Die Richtlinie 2004/82/EG des Rates, regelt die Vorabübermittlung von Angaben über die beförderten Personen (im Folgenden „API-Daten“) durch die Fluggesellschaften an die zuständigen nationalen Behörden als Mittel zur Verbesserung der Grenzkontrollen und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung.