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Die Mitgliedstaaten sollten auch den Träger der elterlichen Verantwortung schriftlich, mündlich oder in beiden Formen über die geltenden Verfahrensrechte unterrichten. Diese Unterrichtung sollte so rasch wie möglich und so detailliert wie nötig erfolgen, um ein faires Verfahren und eine wirksame Ausübung der Rechte des Kindes zu gewährleisten.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass einem Träger der elterlichen Verantwortung möglichst rasch die Informationen mitgeteilt werden, auf deren Erhalt das…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Kinder im Einklang mit der Richtlinie 2012/13/EU umgehend über ihre Rechte und über allgemeine Aspekte der Durchführung…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Kinder das Recht haben, sich vom Träger der elterlichen Verantwortung bei Gerichtsverhandlungen begleiten zu lassen, an…
Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen treffen, um dieser Richtlinie nachzukommen. Eine praktische und wirksame Umsetzung einiger…
Kinder sollten das Recht haben, sich von dem Träger der elterlichen Verantwortung bei Gerichtsverhandlungen, an denen sie beteiligt sind, begleiten zu lassen.…
Kinder sollten über allgemeine Aspekte der Durchführung des Verfahrens unterrichtet werden. Zu diesem Zweck sollten sie insbesondere eine kurze Erläuterung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.