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Gegebenenfalls sollten die Mitgliedstaaten auch geeignete Maßnahmen in anderen Arten des Freiheitsentzugs ergreifen. Die ergriffenen Maßnahmen sollten verhältnismäßig und der Art des Freiheitsentzugs, wie Polizeigewahrsam oder Haft, und dessen Dauer angemessen sein.
Machen die Mitgliedstaaten — als letztes Mittel — von Zwangsmaßnahmen zur Durchführung der Abschiebung von Widerstand leistenden Drittstaatsangehörigen…
Befinden sich Kinder in Haft, so treffen die Mitgliedstaaten geeignete Vorkehrungen, um Die gemäß diesem Absatz getroffenen Vorkehrungen müssen verhältnismäßig…
Verdächtige oder beschuldigte Personen, denen die Freiheit entzogen wurde, sollten das Recht haben, zumindest eine von ihnen benannte Person, beispielsweise…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden nach Möglichkeit auf Maßnahmen zurückgreifen, die eine Alternative zur Haft darstellen (im…
Kinder sind in einer besonders schutzbedürftigen Lage, wenn ihnen die Freiheit entzogen ist. Angesichts der möglichen Risiken für ihre körperliche, geistige und…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Freiheitsentzug bei Kindern in jeder Phase des Verfahrens auf den kürzesten angemessenen Zeitraum begrenzt wird.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.