Erwägungsgrund 10 32016L0800
Diese Richtlinie sollte für Kinder gelten, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, sowie für Kinder, die gesuchte Personen sind. Für Kinder, die gesuchte Personen sind, sollten die einschlägigen Bestimmungen dieser Richtlinie ab dem Zeitpunkt ihrer Festnahme im Vollstreckungsmitgliedstaat gelten.