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Kinder sind in einer besonders schutzbedürftigen Lage, wenn ihnen die Freiheit entzogen ist. Angesichts der möglichen Risiken für ihre körperliche, geistige und soziale Entwicklung und da der Freiheitsentzug möglicherweise zu Schwierigkeiten bei ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft führt, sollten daher besondere Anstrengungen unternommen werden, den Freiheitsentzug bei Kindern, insbesondere die Inhaftierung von Kindern in jeder Phase des Verfahrens vor der endgültigen gerichtlichen Klärung der Frage, ob das betreffende Kind die Straftat begangen hat, zu vermeiden. Die Mitgliedstaaten können praktische Vorkehrungen, wie etwa Leitlinien oder Anleitungen für Polizeikräfte, zur Anwendung dieses Erfordernisses auf Situationen des Polizeigewahrsams treffen. Die Möglichkeiten für die Polizei oder andere Strafverfolgungsbehörden, ein Kind in Situationen festzunehmen, in denen dies dem ersten Anschein nach notwendig erscheint, wie auf frischer Tat oder unmittelbar nach dem Begehen einer Straftat, bleiben von diesem Erfordernis in jedem Falle unberührt.
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Person sind und die sich in Polizeigewahrsam befinden, von Erwachsenen…
Sofern dies mit dem Recht auf ein faires Verfahren vereinbar ist, sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein, von der Verpflichtung, Unterstützung durch einen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Freiheitsentzug, insbesondere Haft, bei Kindern nur als letztes Mittel eingesetzt wird. Die Mitgliedstaaten stellen…
Die Mitgliedstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass Kindern, denen die Freiheit entzogen ist, sobald wie möglich den Träger der elterlichen Verantwortung…
Werden Kinder inhaftiert, sollten die Mitgliedstaaten die in dieser Richtlinie vorgesehenen angemessenen Maßnahmen ergreifen. Diese Maßnahmen sollten unter…
Werden Kinder inhaftiert, sollten besondere Schutzmaßnahmen zu ihren Gunsten ergriffen werden. Insbesondere sollten sie im Einklang mit Artikel 37 Buchstabe c…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.