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Kinder sollten das Recht haben, sich von dem Träger der elterlichen Verantwortung bei Gerichtsverhandlungen, an denen sie beteiligt sind, begleiten zu lassen. Ist mehr als eine Person Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind, sollte das Kind das Recht haben, von allen diesen Personen begleitet zu werden, es sei denn, dies ist in der Praxis trotz angemessener Anstrengungen der zuständigen Behörden nicht möglich. Die Mitgliedstaaten sollten praktische Vorkehrungen für die Wahrnehmung des Rechts der Kinder, sich bei Gerichtsverhandlungen, an denen sie beteiligt sind, von einem Träger der elterlichen Verantwortung begleiten zu lassen, sowie für die Bedingungen, unter denen eine begleitende Person vorübergehend von der Gerichtsverhandlung ausgeschlossen werden kann, vorsehen. Diese Vorkehrungen könnten unter anderem die Situation betreffen, in der der Träger der elterlichen Verantwortung vorübergehend dem Kind nicht zur Verfügung steht oder der Träger der elterlichen Verantwortung nicht von der Möglichkeit, das Kind zu begleiten, Gebrauch machen möchte, soweit das Kindeswohl berücksichtigt wird.
Unter bestimmten Umständen, die sich auch auf eine der Personen beziehen können, die Träger der elterlichen Verantwortung sind, sollte das Kind das Recht haben,…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Kinder das Recht haben, sich vom Träger der elterlichen Verantwortung bei Gerichtsverhandlungen begleiten zu lassen, an…
Das Recht des Beschuldigten, persönlich zur Verhandlung zu erscheinen, ist Teil des Rechts auf ein faires Verfahren nach Artikel 47 der Charter und Artikel 6…
Nach dieser Richtlinie sollten Kinder auch das Recht haben, in anderen Phasen des Verfahrens, in denen sie anwesend sind — etwa während polizeilicher…
Sofern dies mit dem Recht auf ein faires Verfahren vereinbar ist, sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein, von der Verpflichtung, Unterstützung durch einen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Kinder das Recht haben, bei ihrer Verhandlung anwesend zu sein, und ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um ihnen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.