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Wenn Kinder Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren oder Personen sind, gegen die ein Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls auf der Grundlage des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates (im Folgenden „gesuchte Personen“) eingeleitet wurde, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass das Kindeswohl gemäß Artikel 24 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) immer eine vorrangige Erwägung ist.
Die Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls spielen bei der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in Strafsachen eine zentrale Rolle. Die…
Bei der Anwendung dieser Richtlinie muss das Wohl des Kindes entsprechend der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und dem am 20. November 1989…
Kinder sind schutzbedürftiger als Erwachsene und daher stärker gefährdet, Opfer von Menschenhandel zu werden. Bei der Anwendung der Richtlinie muss das Wohl des…
Gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Vertrags der Europäischen Union, erkennt die Union die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der…
Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen werden, haben das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand gemäß der Richtlinie 2013/48/EU. Da Kinder…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Kindern, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, und Kindern, die gesuchte Personen sind, bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.