Erwägungsgrund 17 32016L0800
Diese Richtlinie sollte nur für Strafverfahren gelten. Sie sollte nicht für andere Verfahrensarten gelten, insbesondere Verfahren, die speziell auf Kinder abgestimmt sind und die zu Schutz-, Maßregelungs- oder Erziehungsmaßnahmen führen könnten.