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Eine Au-pair-Tätigkeit trägt zur Förderung persönlicher Kontakte bei, denn sie bietet Drittstaatsangehörigen die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und ihr Wissen über die Mitgliedstaaten und ihre kulturellen Verbindungen zu diesen Staaten zu vertiefen. Gleichzeitig könnten Drittstaatsangehörige als Au-pair-Kräfte der Gefahr des Missbrauchs ausgesetzt sein. Um Au-pair-Kräften eine faire Behandlung zu garantieren und ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, sollten die Mitgliedstaaten die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Einreise und den Aufenthalt von Au-pair-Kräften anwenden können.
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, die Bestimmungen dieser Richtlinie auf Schüler, Freiwillige, die an einem anderen als dem Europäischen…
„Au-pair-Kräfte“ Drittstaatsangehörige, die in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats zugelassen wurden, damit sie vorübergehend in einer Familie untergebracht…
In Bezug auf die Zulassung eines Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit gemäß dieser Richtlinie muss der Drittstaatsangehörige…
Beantragt ein Forscher, Freiwilliger, Praktikant oder eine Au-pair-Kraft die Zulassung für die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses in einem…
Bestehen Zweifel an den Antragsgründen, sollten die Mitgliedstaaten angemessene Prüfungen durchführen oder Nachweise verlangen können, um im Einzelfall die…
In den Berichten über die Anwendung der Richtlinien 2004/114/EG und 2005/71/EG wurden einige Unzulänglichkeiten vor allem in Bezug auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.