Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es sollte den Mitgliedstaaten möglich sein, ein Zulassungsverfahren für Einrichtungen vorzusehen, die Schüler, Praktikanten oder Freiwillige aus Drittstaaten aufnehmen wollen. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, dieses Verfahren auf einige oder alle Gruppen von aufnehmenden Einrichtungen anzuwenden. Diese Zulassung sollte nach den im nationalen Recht oder der Verwaltungspraxis des betreffenden Mitgliedstaats festgelegten Verfahren erfolgen. Anträge für zugelassene aufnehmende Einrichtungen sollten die Einreise von Drittstaatsangehörigen zum Zwecke eines Praktikums, eines Freiwilligendienstes und zur Teilnahme an Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben in die bzw. in der Union beschleunigen.
Es sollte den Mitgliedstaaten möglich sein, ein Zulassungsverfahren für öffentliche oder private Forschungseinrichtungen oder beide, die Forscher aus einem…
Für die Zwecke dieser Richtlinie können die Mitgliedstaaten beschließen, für Hochschuleinrichtungen, Bildungseinrichtungen, für Freiwilligendienste zuständige…
Die Zulassung von Drittstaatsangehörigen, die diese zur Ausübung einer Forschungstätigkeit beantragen, soll durch ein Zulassungsverfahren erleichtert werden,…
Wenn Mitgliedstaaten Zulassungsverfahren für aufnehmende Einrichtungen einführen, sollten sie beschließen können, die Zulassung nur über zugelassene aufnehmende…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, die Bestimmungen dieser Richtlinie auf Schüler, Freiwillige, die an einem anderen als dem Europäischen…
Mitgliedstaaten, die beschließen, diese Richtlinie auf Schüler anzuwenden, wird nahegelegt, dafür zu sorgen, dass das nationale Zulassungsverfahren für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.