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Es sollte den Mitgliedstaaten möglich sein, ein Zulassungsverfahren für öffentliche oder private Forschungseinrichtungen oder beide, die Forscher aus einem Drittstaat aufnehmen möchten, oder für Hochschuleinrichtungen, die Studenten aus einem Drittstaat aufnehmen möchten, vorzusehen. Diese Zulassung sollte nach den im nationalen Recht oder der Verwaltungspraxis des betreffenden Mitgliedstaats festgelegten Verfahren erfolgen. Anträge für zugelassene Forschungseinrichtungen oder Hochschuleinrichtungen sollten vereinfacht werden und die Einreise von Drittstaatsangehörigen, die zum Zwecke der Forschung oder des Studiums in die Union kommen, sollte beschleunigt werden.
Es sollte den Mitgliedstaaten möglich sein, ein Zulassungsverfahren für Einrichtungen vorzusehen, die Schüler, Praktikanten oder Freiwillige aus Drittstaaten…
Die Zulassung von Drittstaatsangehörigen, die diese zur Ausübung einer Forschungstätigkeit beantragen, soll durch ein Zulassungsverfahren erleichtert werden,…
Die Mitgliedstaaten können beschließen, für öffentliche und/oder private Forschungseinrichtungen, die einen Forscher im Rahmen des in dieser Richtlinie…
Diese Richtlinie soll zu der mit dem Stockholmer Programm angestrebten Angleichung des nationalen Rechts über die Bedingungen für die Einreise und den…
Mit dieser Richtlinie soll die Mobilität von Forschern und Studenten innerhalb der Union erleichtert werden, indem u. a. der Verwaltungsaufwand, der mit der…
Die Zulassung erfolgt nach den im nationalen Recht oder der Verwaltungspraxis des betreffenden Mitgliedstaats festgelegten Verfahren.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.