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Bestehen Zweifel an den Antragsgründen, sollten die Mitgliedstaaten angemessene Prüfungen durchführen oder Nachweise verlangen können, um im Einzelfall die Pläne des Antragstellers in Bezug auf Forschung, Studium, Praktikum, Freiwilligendienst, Schüleraustausch, Bildungsvorhaben oder Au-pair-Tätigkeit zu bewerten und dem Missbrauch und der falschen Anwendung des in dieser Richtlinie festgelegten Verfahrens vorzubeugen.
Beantragt ein Forscher, Freiwilliger, Praktikant oder eine Au-pair-Kraft die Zulassung für die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses in einem…
Beantragt ein Forscher, Freiwilliger, Praktikant oder eine Au-pair-Kraft nach seiner Zulassung in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats die…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, die Bestimmungen dieser Richtlinie auf Schüler, Freiwillige, die an einem anderen als dem Europäischen…
Gemäß den Anhängen der Richtlinie 2008/68/EG und den Vorschriften der vorliegenden Richtlinie sollten wiederkehrende Prüfungen, Zwischenprüfungen oder…
In den Berichten über die Anwendung der Richtlinien 2004/114/EG und 2005/71/EG wurden einige Unzulänglichkeiten vor allem in Bezug auf die…
Für die Auswahl der Anträge und deren Prüfung durch den Mitgliedstaaten sind Kriterien festzulegen, um sicherzustellen, dass die Gemeinschaftsvorschriften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.