Gesetze
Gesetz wird geladen …
Beantragt ein Forscher, Freiwilliger, Praktikant oder eine Au-pair-Kraft nach seiner Zulassung in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats die Verlängerung seines Aufenthaltstitels für die Aufnahme oder Fortsetzung eines Beschäftigungsverhältnisses in dem betreffenden Mitgliedstaat — mit Ausnahme von Forschern, die ihr Beschäftigungsverhältnis mit der gleichen aufnehmenden Einrichtung fortsetzen —, so sollte es diesem Mitgliedstaat möglich sein, eine Prüfung durchzuführen, die nachweist, dass eine Stelle nicht mit den auf dem heimischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Arbeitskräften besetzt werden kann.
Beantragt ein Forscher, Freiwilliger, Praktikant oder eine Au-pair-Kraft die Zulassung für die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses in einem…
Beantragt ein Drittstaatsangehöriger die Verlängerung des Aufenthaltstitels für die Aufnahme oder Fortsetzung eines Beschäftigungsverhältnisses in einem…
Da in Zukunft mehr hoch qualifizierte Arbeitskräfte gebraucht werden, sollten Studenten, die in der Union ihr Studium abschließen, die Möglichkeit haben, für…
Liegt der Nachweis über ein Hochschuldiplom, ein Zertifikat oder ein sonstiger Nachweis einer formellen Qualifikation oder die Bestätigung der…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, über eine Prüfung nachzuweisen, dass eine Stelle nicht mit den auf dem heimischen Arbeitsmarkt zur Verfügung…
Bestehen Zweifel an den Antragsgründen, sollten die Mitgliedstaaten angemessene Prüfungen durchführen oder Nachweise verlangen können, um im Einzelfall die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.