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Die für Kreditvermittlungsgesellschaften und andere Finanzgesellschaften geltenden Rechtsvorschriften der Union und die gemäß diesen Rechtsvorschriften erlassenen nationalen Vorschriften bleiben von dieser Richtlinie unberührt.
Kreditinstitute oder Zentralverwahrer, die für die Erbringung von Bankdienstleistungen in Ergänzung zur Lieferung und Abrechnung zugelassen wurden, sollten alle…
Die Bestimmungen der Richtlinie gelten unabhängig davon, ob der Kreditgeber eine natürliche oder eine juristische Person ist. Die Richtlinie berührt jedoch…
Etwaige gesetzliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten über strafrechtliche Sanktionen sollten von dieser Richtlinie unberührt bleiben.
Diese Richtlinie lässt die übrigen Vorschriften des EG-Vertrags, insbesondere dessen Artikel 86 Absatz 2, 88 und 296, sowie alle anderen Vorschriften über die…
Diese Richtlinie berührt nicht die Anwendung der im Vertrag festgelegten Bestimmungen über den Wettbewerb und die Dienstleistungsfreiheit. Soweit Mechanismen…
Sofern in dieser Verordnung keine besonderen Verfahren für die Registrierung oder deren Widerruf, die Zertifizierung oder deren Widerruf, die Annahme von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.