Erwägungsgrund 3 32017L1564
Blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen stoßen noch immer auf viele Hindernisse beim Zugang zu Büchern und anderem gedrucktem Material, die urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützt sind. Unter Berücksichtigung der Rechte blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (im Folgenden „UNCRPD“) anerkannt sind, sollten Maßnahmen getroffen werden, um die Verfügbarkeit von Büchern und anderem gedrucktem Material in barrierefreien Formaten zu steigern und ihren Verkehr im Binnenmarkt zu verbessern.