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Die Sozialpartner erwarten, dass die einzelstaatlichen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinie nicht früher als das Übereinkommen in Kraft treten. Daher sollte diese Richtlinie zeitgleich mit dem Übereinkommen in Kraft treten.
Die Mitgliedstaaten setzen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft und veröffentlichen sie, um dieser Richtlinie bis spätestens zum 5.…
Die Vereinbarung soll gleichzeitig mit dem Seearbeitsübereinkommen 2006 in Kraft treten; auf Wunsch der Sozialpartner sollen die einzelstaatlichen Maßnahmen zur…
Die Mitgliedstaaten setzen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, um dieser Richtlinie binnen zwölf Monaten ab ihrem Inkrafttreten…
Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie zum 30. Juni 2002 nachzukommen, oder…
Die Mitgliedstaaten können den Sozialpartnern die Durchführung dieser Richtlinie übertragen, wenn die Sozialpartner es gemeinsam beantragen und wenn die…
Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie spätestens zum 23. März 2005 nachzukommen, oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.