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Die Vereinbarung gilt für Fischer, die in irgendeiner Eigenschaft im Rahmen eines Arbeits- oder Heuervertrags oder eines Beschäftigungsverhältnisses an Bord eines Fischereifahrzeugs arbeiten, das in der Seefischerei eingesetzt wird und unter der Flagge eines Mitgliedstaats fährt oder unter der unbeschränkten Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaats registriert ist.
Für Besatzungsmitglieder von Fischereifahrzeugen sind in den Heuervertrag aufzunehmen:
Um den Arbeitsschutz und die Gesundheit der Fischer zu gewährleisten, die in irgendeiner Eigenschaft im Rahmen eines Arbeits- oder Heuervertrags oder eines…
Die Vereinbarung gilt für Seeleute auf Schiffen, die in einem Mitgliedstaat eingetragen sind und/oder die Flagge eines Mitgliedstaats führen.
Im Rahmen partnerschaftlicher Fischereiabkommen über nachhaltige Fischerei (im Folgenden „Abkommen“) mit Drittländern ist es wichtig, dass das Personal an Bord…
Einige Mitgliedstaaten sind noch nicht Vertragspartei des Übereinkommens geworden, während andere Mitgliedstaaten bereits Vertragspartei sind. Diejenigen…
Dieser Artikel gilt für Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft und für Fischereifahrzeuge unter der Flagge einer anderen Vertragspartei des Übereinkommens.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.