RICHTLINIE 1999/63/EG DES RATES vom 21. Juni 1999 zu der vom Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (European Community Shipowners' Association ECSA) und dem Verband der Verkehrsgewerkschaften in der Europäischen Union (Federation of Transport Workers' Unions in the European Union FST) getroffenen Vereinbarung über die Regelung der Arbeitszeit von Seeleuten
In der vom Rat erlassenen Richtlinie 93/104/EG vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist der Seeverkehr einer der Tätigkeitsbereiche, die vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen sind.
Erwägungsgrund 3 31999L0063
Erwägungsgrund 3 31999L0063Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen