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Um dem Auftreten und der Verbreitung schädlicher neuer psychoaktiver Substanzen in der Union rasch begegnen zu können, sollten die Mitgliedstaaten den Rahmenbeschluss 2004/757/JI auf neue psychoaktive Substanzen, die hohe Risiken für die öffentliche Gesundheit und gegebenenfalls für die Gesellschaft bergen, so bald wie möglich, spätestens jedoch sechs Monate nach Inkrafttretens eines delegierten Rechtsakts anwenden, mit dem der Anhang dahingehend geändert wird, diese Substanzen in die Definition von Drogen aufzunehmen. Die Mitgliedstaaten sollten soweit möglich alle Anstrengungen unternehmen, um diese Frist zu verkürzen.
Folgende Artikel werden eingefügt: Verfahren für die Aufnahme neuer psychoaktiver Substanzen in die Definition von Drogen (1) Auf der Grundlage einer…
Neue psychoaktive Substanzen, die die Wirkung von Substanzen imitieren, die in den VN-Übereinkommen erfasst sind, treten immer häufiger auf und breiten sich…
Die neuen psychoaktiven Substanzen, die in die Definition von Drogen aufgenommen werden, sollten daher vom Anwendungsbereich des Strafrechts der Union…
In dieser Richtlinie sollten die wesentlichen Elemente der Definition von Drogen sowie das Verfahren und die Kriterien für die Aufnahme neuer psychoaktiver…
Der Rahmenbeschluss 2004/757/JI des Rates sieht ein gemeinsames Vorgehen im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel vor, der eine Bedrohung der Gesundheit,…
Vor der Aufnahme eines Wirkstoffs in Anhang I ist eine angemessene Frist einzuräumen, damit sich die Mitgliedstaaten und die Betroffenen auf die sich daraus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.