Erwägungsgrund 13 32017L2108
In Anbetracht der Unterschiede bei den Ansätzen zwischen den Leckstabilitätsanforderungen des SOLAS-Übereinkommens von 1974 und den spezifischen Leckstabilitätsanforderungen der Union für Ro-Ro-Fahrgastschiffe gemäß der Richtlinie 2003/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollten die Notwendigkeit der Richtlinie 2003/25/EG und ihr Mehrwert danach beurteilt werden, ob diese Anforderungen des SOLAS-Übereinkommens von 1974 das gleiche Sicherheitsniveau gewährleisten.