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Um die Transparenz zu erhöhen und den Mitgliedstaaten die Unterrichtung über Befreiungen, gleichwertigen Ersatz und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu erleichtern, sollte die Kommission eine Datenbank einrichten und betreiben. Darin sollten die gemeldeten Regelungen im Entwurf und in der angenommenen Form enthalten sein. Die erlassenen Regelungen sollten öffentlich zugänglich gemacht werden.
Die Kommission erstellt und pflegt eine Datenbank, die mindestens folgende Informationen enthält: Die Mitgliedstaaten erhalten Zugang zu dieser Datenbank. Sie…
Zur Erhöhung der Transparenz und mit Blick auf eine einfachere Meldung von Freistellungen und Anträgen auf Ausnahmeregelungen durch die Mitgliedstaaten sollte…
Zur Erhöhung der Transparenz und zur Förderung von Verhältnismäßigkeitsprüfungen, die sich auf vergleichbare Kriterien stützen, sollten die von den…
Die Mitgliedstaaten sollten Zusammenfassungen der Angaben zu den von ihnen gewährten Beihilfen vorlegen, die unter eine Freistellungsverordnung fallen. Die…
Im Sinne der Transparenz und zur Vermeidung wiederholter Anträge auf Zulassung bereits bewerteter Angaben sollte die Kommission ein öffentliches Register mit…
Bezüglich der unter diese Richtlinie fallenden Betriebe teilen die Mitgliedstaaten der Kommission zumindest folgende Informationen mit: Die Kommission errichtet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.