Erwägungsgrund 17 32021R0240
Ferner sollte der Inhalt der Pläne für die Zusammenarbeit und Unterstützung, in denen die Maßnahmen für die Bereitstellung von technischer Unterstützung für die Mitgliedstaaten dargelegt werden, präzisiert werden. Zu diesem Zweck sollten die aus Unionsfonds oder Unionsprogrammen finanzierten Maßnahmen und Tätigkeiten bei den geplanten Maßnahmen zur technischen Unterstützung und dem insgesamt dafür veranschlagten Finanzbeitrag berücksichtigt werden.