Richtlinie (EU) 2017/2110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2017 über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Begriff „Aufnahmestaat“ wurde durch die Richtlinie 1999/35/EG des Rates eingeführt, um die Zusammenarbeit mit Drittländern vor der Erweiterung der Union im Jahr 2004 zu erleichtern. Dieser Begriff ist nicht mehr relevant und sollte daher gestrichen werden.
Erwägungsgrund 4 32017L2110Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen