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Um die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen zu gewährleisten, sollten Befähigungszeugnisse auf der Grundlage der für den Betrieb von Fahrzeugen erforderlichen Befähigungen ausgestellt werden. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Personen, für die Befähigungszeugnisse ausgestellt werden, die jeweiligen Mindestbefähigungsanforderungen erfüllen, und dass dies in einem angemessenen Beurteilungsverfahren überprüft wird. Eine solche Beurteilung könnte in Form einer Verwaltungsprüfung erfolgen oder Teil eines zugelassenen Ausbildungsprogramms sein, das nach einheitlichen Standards durchgeführt wird, sodass sichergestellt ist, dass die Mindestbefähigungsanforderungen für die verschiedenen Qualifikationen in allen Mitgliedstaaten vergleichbar sind.
Die Mitgliedstaaten sollten Befähigungszeugnisse nur für Personen ausstellen, die die Mindestanforderungen an Befähigung und Alter erfüllen und ihre…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Personen, die die in den Artikeln 4, 5 und 6 genannten Urkunden beantragen, gegebenenfalls durch Bestehen einer Prüfung…
Damit die erforderliche Einheitlichkeit und Transparenz gewährleistet ist, sollte die Gemeinschaft ein einheitliches, von allen Mitgliedstaaten gegenseitig…
Damit durch die unterschiedliche Praxis in den Mitgliedstaaten die Verfahren der gegenseitigen Anerkennung nicht behindert werden und das Recht der Kraftfahrer…
Die Mitgliedstaaten tauschen einschlägige Informationen mit den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten über die Ausstellung von Befähigungszeugnissen für…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die in den Artikeln 4, 5 und 6 genannten Personen gemäß Artikel 17 über die erforderliche Befähigung für den sicheren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.