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Schiffsführer sollten beim Befahren der Binnenwasserstraßen der Union in der Lage sein, ihre Kenntnisse der Verkehrsregeln auf Binnenwasserstraßen, wie die Europäische Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (CEVNI) oder andere einschlägige Verkehrsregeln, und der geltenden Besatzungsvorschriften, einschließlich der Ruhezeiten, die im Unionsrecht, in innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder in auf regionaler Ebene vereinbarten spezifischen Regelwerken wie der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein festgelegt sind, anzuwenden.
Der Schiffsführer, der diesen Binnenwasserstraßenabschnitt mit besonderen Risiken befährt, benötigt zum sicheren Befahren Kenntnisse über die Eigenschaften und…
Der Schiffsführer hat eine Anweisung zu befolgen, die ihm von einem Beschäftigten der Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde, einem Beschäftigten einer ihr…
Der Schiffsführer hat die Anweisungen zu befolgen, die ihm von den Bediensteten der zuständigen Behörden für die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt…
Um die Sicherheit der Schifffahrt zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten anhand harmonisierter Kriterien festlegen, welche Binnenwasserstraßen maritimen…
Es sollten Übergangsmaßnahmen nicht nur für das Problem der Befähigungszeugnisse für Schiffsführer, die gemäß der Richtlinie 96/50/EG, der Verordnung über das…
Der Schiffsführer und die nach § 1.03 Nummer 3 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung für Kurs und Geschwindigkeit verantwortliche Person haben jeweils die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.