Erwägungsgrund 29 32004R1935Die Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG sollten daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 36 32009L0119Die Richtlinien 73/238/EWG und 2006/67/EG sowie die Entscheidung 68/416/EWG sollten daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 28 32011R1007Die Richtlinien 73/44/EWG, 96/73/EG und 2008/121/EG sollten aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 6 32018D0853BESCHLUSSES (EU) 2018/853 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 und der Richtlinien 94/63/EG und 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 86/278/EWG und 87/217/EWG des Rates in Bezug auf Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet der Umweltberichterstattung und zur Aufhebung der Richtlinie 91/692/EWG des Rates
Die Richtlinie 91/692/EWG sollte daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 32 32005R0183Aus diesen Gründen sollten die Richtlinien 95/69/EG und 98/51/EG aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 64 32011L0083RICHTLINIE 2011/83/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 85/577/EWG und 97/7/EG sollten aufgehoben werden.