Erwägungsgrund 1 32017L2397
Die Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG des Rates sind die ersten Schritte hin zur Harmonisierung und Anerkennung der Berufsqualifikationen von Besatzungsmitgliedern in der Binnenschifffahrt.
Die Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG des Rates sind die ersten Schritte hin zur Harmonisierung und Anerkennung der Berufsqualifikationen von Besatzungsmitgliedern in der Binnenschifffahrt.