Erwägungsgrund 37 32017L2397
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Richtlinie sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Annahme von Mustern für die Ausstellung von Unionsbefähigungszeugnissen, Zeugnissen über praktische Prüfungen, Schifferdienstbüchern und Bordbüchern und die Annahme von Beschlüssen in Bezug auf die Anerkennung nach Artikel 10 übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden.