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Zur wirksamen Terrorismusbekämpfung ist der effiziente Austausch der Informationen, die von den zuständigen Behörden als relevant für die Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung oder Verfolgung von terroristischen Straftaten erachtet werden, zwischen den zuständigen Behörden und den Ämtern und Agenturen der Union unabdingbar. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Informationen wirksam und zügig im Einklang mit dem nationalen Recht und dem bestehenden Rechtsrahmen der Union, wie etwa dem Beschluss 2005/671/JI, dem Beschluss 2007/533/JI des Rates und der Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates , ausgetauscht werden. Bei der Prüfung der Frage, ob relevante Informationen ausgetauscht werden sollen, sollten die nationalen zuständigen Behörden der schweren Bedrohung durch terroristische Straftaten Rechnung tragen.
Zum Ausbau des bestehenden Rahmens für den Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung nach Maßgabe des Beschlusses 2005/671/JI sollten die…
Die Bestimmungen über den Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Verpflichtung zur Amtshilfe…
Für die Terrorismusbekämpfung ist es wesentlich, dass die betreffenden Stellen über möglichst umfassende und aktuelle Informationen in ihren jeweiligen…
Es ist notwendig, Bestimmungen über den Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden vorzusehen und deren gegenseitige Verpflichtung zu…
Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Amt, den betroffenen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, den zuständigen Behörden der…
Die Bestimmungen über den Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden sowie deren gegenseitige Verpflichtung zur Amtshilfe und Zusammenarbeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.