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Es gibt zwar einen allgemeinen Migrationsgrenzwert für Phenol bei der Verwendung als Monomer in bestimmten Lebensmittelkontaktmaterialien; die grundlegenden Annahmen zur Herleitung des Migrationsgrenzwertes unterscheiden sich aber von den Annahmen, auf denen der Migrationsgrenzwert für Phenol als Monomer in Spielzeug beruht. Die Verwendung von Phenol als Konservierungsmittel in Lebensmittelkontaktmaterialien ist nicht reguliert.
In der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission ist zwar ein spezifischer Migrationsgrenzwert für Bisphenol A, das als Monomer in bestimmten Materialien, die…
Die Untergruppe „Chemikalien“ empfahl daher auf ihren Sitzungen vom 26. März 2014 und vom 18. Februar 2015, Phenol in Spielzeug auf 5 mg/l (Migrationsgrenzwert;…
Bei ihren Überlegungen zu Phenol stützte sich die Untergruppe „Chemikalien“ auf die europäischen Normen EN 71-9:2005+A1:2007, EN 71-10:2005 und EN 71-11:2005.…
Es gibt zwar einen spezifischen Migrationsgrenzwert für MI einzeln bei der Verwendung als Zusatzstoff in bestimmten Lebensmittelkontaktmaterialien, aber die…
Phenol ist nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als mutagen (Kategorie 2) eingestuft. Gemäß Anhang II Teil III Nummer 5 der Richtlinie 2009/48/EG dürfen…
In Anbetracht der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen Spielzeug und Materialien, die mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.