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In der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission ist zwar ein spezifischer Migrationsgrenzwert für Bisphenol A, das als Monomer in bestimmten Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, verwendet wird, sowie ein Verbot der Verwendung von Bisphenol A für die Herstellung von Säuglingsflaschen aus Polycarbonat festgelegt, doch der Ableitung dieses Migrationsgrenzwerts und der Festlegung des Verbots liegen andere Annahmen zugrunde als der Bestimmung des Migrationsgrenzwerts für Bisphenol A in Spielzeug.
Es gibt zwar einen allgemeinen Migrationsgrenzwert für Phenol bei der Verwendung als Monomer in bestimmten Lebensmittelkontaktmaterialien; die grundlegenden…
In Anbetracht der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen Spielzeug und Materialien, die mit…
Bis zum 19. Juli 2013 waren die wesentlichen Sicherheitsanforderungen an die chemischen Eigenschaften von Spielzeug in der Richtlinie 88/378/EWG des Rates vom…
Bisphenol A ist nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als reproduktionstoxisch der Kategorie 2 eingestuft. In Ermangelung besonderer Anforderungen darf…
In den Jahren 2003 und 2008 wurde Bisphenol A nach der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates vom 23. März 1993 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken…
Der Stoff Bisphenol A wird in großen Mengen bei der Herstellung einer großen Palette von Verbraucherprodukten eingesetzt. So wird es als Monomer zur Herstellung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.