Erwägungsgrund 8 32015L2116RICHTLINIE (EU) 2015/2116 DER KOMMISSION vom 23. November 2015 zur Änderung von Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug zwecks Festlegung spezifischer Grenzwerte für chemische Stoffe, die in Spielzeug verwendet werden, in Bezug auf Benzisothiazolinon (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG sollte daher dahingehend geändert werden, dass darin für BIT ein Gehaltsgrenzwert in Spielzeug aufgenommen wird.
Erwägungsgrund 12 32015L2117RICHTLINIE (EU) 2015/2117 DER KOMMISSION vom 23. November 2015 zur Änderung von Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug zwecks Festlegung spezifischer Grenzwerte für chemische Stoffe, die in Spielzeug verwendet werden, in Bezug auf Chlormethylisothiazolinon und Methylisothiazolinon — sowohl einzeln als auch in einem Verhältnis von 3:1 (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG sollte daher dahingehend geändert werden, dass darin für das Gemisch aus CMI und MI im Verhältnis von 3:1 und für…
Erwägungsgrund 8 32017L0774Phenol ist nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als mutagen (Kategorie 2) eingestuft. Gemäß Anhang II Teil III Nummer 5 der Richtlinie 2009/48/EG dürfen…
Art. 1 32017L0774In Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG wird folgender Eintrag hinzugefügt: Stoff CAS-Nr. Grenzwert „Phenol 108-95-2 5 mg/l (Migrationsgrenzwert) in…
Art. 1 32014L0081RICHTLINIE 2014/81/EU DER KOMMISSION vom 23. Juni 2014 zur Änderung von Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug in Bezug auf Bisphenol A (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG erhält folgende Fassung: „ Anlage C Gemäß Artikel 46 Absatz 2 festgelegte spezifische Grenzwerte für chemische…
Erwägungsgrund 8 32017L0898RICHTLINIE (EU) 2017/898 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2017 zur Änderung von Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug zwecks Festlegung spezifischer Grenzwerte für in Spielzeug verwendete chemische Stoffe in Bezug auf Bisphenol A (Text von Bedeutung für den EWR)
In Anbetracht der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen Spielzeug und Materialien, die mit…