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Phenol ist nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als mutagen (Kategorie 2) eingestuft. Gemäß Anhang II Teil III Nummer 5 der Richtlinie 2009/48/EG dürfen mutagene Stoffe der Kategorie 2 wie Phenol in Spielzeug in Konzentrationen enthalten sein, die den einschlägigen Konzentrationen für die Einstufung von Gemischen, die diese Stoffe enthalten, entsprechen oder kleiner sind, d. h. 1 % bzw. 10 000 mg/kg (Gehaltsgrenzwert). In der Richtlinie 2009/48/EG ist derzeit kein Migrationsgrenzwert für Phenol festgelegt.
Die Untergruppe „Chemikalien“ empfahl daher auf ihren Sitzungen vom 26. März 2014 und vom 18. Februar 2015, Phenol in Spielzeug auf 5 mg/l (Migrationsgrenzwert;…
Bei ihren Überlegungen zu Phenol stützte sich die Untergruppe „Chemikalien“ auf die europäischen Normen EN 71-9:2005+A1:2007, EN 71-10:2005 und EN 71-11:2005.…
Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG sollte daher dahin gehend geändert werden, dass darin für Phenol ein Migrations- und ein Gehaltsgrenzwert in…
Bisphenol A ist nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als reproduktionstoxisch der Kategorie 2 eingestuft. In Ermangelung besonderer Anforderungen darf…
In Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG wird folgender Eintrag hinzugefügt: Stoff CAS-Nr. Grenzwert „Phenol 108-95-2 5 mg/l (Migrationsgrenzwert) in…
Die Richtlinie 2009/48/EG enthält bestimmte Vorschriften für chemische Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.