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Bei ihren Überlegungen zu Phenol stützte sich die Untergruppe „Chemikalien“ auf die europäischen Normen EN 71-9:2005+A1:2007, EN 71-10:2005 und EN 71-11:2005. Diese Normen beziehen sich auf das Vorhandensein von Phenol in Spielzeugmaterialien (EN 71-9:2005+A1:2007) und enthalten spezifische Probenaufbereitungs- (EN 71-10:2005) und Messverfahren (EN 71-11:2005). In EN 71-11:2005 werden die in EN 71-9:2005+A1:2007 festgelegten Grenzwerte für Phenol in Spielzeugmaterialien wiederholt und genauer spezifiziert: 15 mg/l (Migrationsgrenzwert) für Phenol als Monomer und 10 mg/kg (Gehaltsgrenzwert) für Phenol als Konservierungsmittel in flüssigen Spielzeugmaterialien.
Die Untergruppe „Chemikalien“ empfahl daher auf ihren Sitzungen vom 26. März 2014 und vom 18. Februar 2015, Phenol in Spielzeug auf 5 mg/l (Migrationsgrenzwert;…
Bis zum 19. Juli 2013 waren die wesentlichen Sicherheitsanforderungen an die chemischen Eigenschaften von Spielzeug in der Richtlinie 88/378/EWG des Rates vom…
Phenol ist nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als mutagen (Kategorie 2) eingestuft. Gemäß Anhang II Teil III Nummer 5 der Richtlinie 2009/48/EG dürfen…
Es gibt zwar einen allgemeinen Migrationsgrenzwert für Phenol bei der Verwendung als Monomer in bestimmten Lebensmittelkontaktmaterialien; die grundlegenden…
In Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG wird folgender Eintrag hinzugefügt: Stoff CAS-Nr. Grenzwert „Phenol 108-95-2 5 mg/l (Migrationsgrenzwert) in…
Gemäß der Norm EN 71-10:2005 müssen 10 cm2 eines Spielzeugmaterials eine Stunde lang mit 100 ml Wasser extrahiert werden. Der spezifische Grenzwert von 0,1 mg/l…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.