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Der spezifische Grenzwert für Bisphenol A (CAS-Nummer 80-05-7) beträgt 0,1 mg/l (Migrationsgrenzwert). Die Europäischen Normen EN 71-10:2005 (Probenvorbereitung) und EN 71-11:2005 (Analysenverfahren) enthalten die einschlägigen Prüfverfahren.
In Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG enthält der Eintrag für Bisphenol A in der Tabelle folgende Fassung: „Bisphenol A 80-05-7 0,04 mg/l…
Bis zum 19. Juli 2013 waren die wesentlichen Sicherheitsanforderungen an die chemischen Eigenschaften von Spielzeug in der Richtlinie 88/378/EWG des Rates vom…
In Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG wird folgender Eintrag hinzugefügt: Stoff CAS-Nr. Grenzwert „Phenol 108-95-2 5 mg/l (Migrationsgrenzwert) in…
Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG erhält folgende Fassung: „ Anlage C Gemäß Artikel 46 Absatz 2 festgelegte spezifische Grenzwerte für chemische…
Die Wirkungen von Bisphenol A werden derzeit in wissenschaftlichen Foren, darunter auch von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, bewertet. Der…
Bei ihren Überlegungen zu Phenol stützte sich die Untergruppe „Chemikalien“ auf die europäischen Normen EN 71-9:2005+A1:2007, EN 71-10:2005 und EN 71-11:2005.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.