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Gemäß der Norm EN 71-10:2005 müssen 10 cm2 eines Spielzeugmaterials eine Stunde lang mit 100 ml Wasser extrahiert werden. Der spezifische Grenzwert von 0,1 mg/l wird eingehalten, wenn während dieser Extraktion nicht mehr als 0,01 mg Bisphenol A aus dem Spielzeugmaterial austreten.
Bis zum 19. Juli 2013 waren die wesentlichen Sicherheitsanforderungen an die chemischen Eigenschaften von Spielzeug in der Richtlinie 88/378/EWG des Rates vom…
Die Untergruppe „Chemikalien“ der Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug empfahl daher in ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2015, dass der Gehalt an…
Bei ihren Überlegungen zu Phenol stützte sich die Untergruppe „Chemikalien“ auf die europäischen Normen EN 71-9:2005+A1:2007, EN 71-10:2005 und EN 71-11:2005.…
Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG erhält folgende Fassung: „ Anlage C Gemäß Artikel 46 Absatz 2 festgelegte spezifische Grenzwerte für chemische…
Die Untergruppe „Chemikalien“ empfahl daher auf ihren Sitzungen vom 26. März 2014 und vom 18. Februar 2015, Phenol in Spielzeug auf 5 mg/l (Migrationsgrenzwert;…
Der spezifische Grenzwert für Bisphenol A (CAS-Nummer 80-05-7) beträgt 0,1 mg/l (Migrationsgrenzwert). Die Europäischen Normen EN 71-10:2005…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.