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Die Untergruppe „Chemikalien“ der Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug empfahl daher in ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2015, dass der Gehalt an Bisphenol A in Spielzeug bei Prüfung nach den Normen EN 71-10:2005 and EN 71-11:2005 ausgehend vom Körpergewicht eines Kindes von 10 kg, einer Verweildauer des Spielzeugs im Mund von 3 Stunden pro Tag, einer in den Mund genommenen Spielzeugoberfläche von 10 cm2 und der Annahme, dass 10 % der vorläufigen TDI auf die Exposition eines Kindes gegenüber Bisphenol A aus Spielzeug entfallen, auf 0,04 mg/l (Migrationsgrenzwert) begrenzt werden sollte. Die Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug unterstützte diese Empfehlung in ihrer Sitzung vom 14. Januar 2016.
Die Kommission hat die Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug eingesetzt, um sich bei der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen und…
Die Untergruppe „Chemikalien“ empfahl daher auf ihren Sitzungen vom 26. März 2014 und vom 18. Februar 2015, Phenol in Spielzeug auf 5 mg/l (Migrationsgrenzwert;…
Gemäß der Norm EN 71-10:2005 müssen 10 cm2 eines Spielzeugmaterials eine Stunde lang mit 100 ml Wasser extrahiert werden. Der spezifische Grenzwert von 0,1 mg/l…
Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG erhält folgende Fassung: „ Anlage C Gemäß Artikel 46 Absatz 2 festgelegte spezifische Grenzwerte für chemische…
Bis zum 19. Juli 2013 waren die wesentlichen Sicherheitsanforderungen an die chemischen Eigenschaften von Spielzeug in der Richtlinie 88/378/EWG des Rates vom…
Da Kinder auch über andere Quellen als Spielzeug in Kontakt mit Blei kommen, sollte nur ein bestimmter Prozentsatz des toxikologischen Referenzwerts auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.