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Erforderlich sind Vorschriften, mit denen hybride Gestaltungen möglichst umfassend neutralisiert werden. Da die Richtlinie (EU) 2016/1164 nur für hybride Gestaltungen gilt, die sich aus den Wechselwirkungen zwischen den Körperschaftsteuersystemen der Mitgliedstaaten ergeben, hat der Rat (Wirtschaft und Finanzen) die Kommission am 12. Juli 2016 in einer Erklärung ersucht, bis Oktober 2016 einen Vorschlag über hybride Gestaltungen, an denen Drittländer beteiligt sind, vorzulegen, damit Vorschriften geschaffen werden können, die mit den — im OECD-Bericht über die „Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen, Aktionspunkt 2 — Abschlussbericht 2015“ (im Folgenden „BEPS-Bericht der OECD zu Aktionspunkt 2“) empfohlenen — Vorschriften in Einklang stehen und nicht weniger wirksam sind als diese, sodass bis Ende 2016 eine Einigung erzielt werden kann.
Die Richtlinie (EU) 2016/1164 enthält Vorschriften zu hybriden Gestaltungen zwischen Mitgliedstaaten und sollte daher auch Vorschriften zu hybriden Gestaltungen…
Die Richtlinie (EU) 2016/1164 schafft einen Rahmen für das Vorgehen gegen hybride Gestaltungen.
Mit der Richtlinie (EU) 2016/1164 wird anerkannt, dass es entscheidend ist, dass weitere Arbeiten zu anderen hybriden Gestaltungen (z. B. solchen, die…
Führen die Bestimmungen einer anderen Richtlinie, wie etwa der Richtlinie 2011/96/EU des Rates , zur Neutralisierung der Inkongruenzen bei den steuerlichen…
Hybride Gestaltungen ergeben sich aus Unterschieden zwischen zwei Steuersystemen bei der rechtlichen Einordnung von Zahlungen (Finanzinstrumenten) oder…
Mit den Vorschriften zu hybriden Gestaltungen sollte gegen Inkongruenzen vorgegangen werden, die sich aus doppelten Abzügen, aus einem Konflikt bei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.