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Mit der Änderung der Richtlinie 2009/13/EG infolge der Vereinbarung der Sozialpartner fallen die verbindlichen Bestimmungen der 2014 beschlossenen Änderungen des Seearbeitsübereinkommens, die bereits unter das Kontrollsystem des Seearbeitsübereinkommen fallen, nunmehr in den Geltungsbereich der Richtlinie 2013/54/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie unter das unionsrechtliche Aufsichts- und Kontrollsystem, einschließlich der Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union. Dies wird wahrscheinlich zu einer strikteren Einhaltung seitens der Mitgliedstaaten und Reeder führen.
Mit der Richtlinie 2009/13/EG des Rates wurde die vom Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) und der Europäischen…
Durch die Vereinbarung der Sozialpartner wird die zwischen ECSA und ETF am 19. Mai 2008 im Hinblick auf das Seearbeitsübereinkommen geschlossene Vereinbarung,…
Die Bestimmungen des Protokolls von 2014 zum Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930, der Internationalen Arbeitsorganisation (im Folgenden…
Die Richtlinie 2009/13/EG dient der Durchführung der ihr beigefügten Vereinbarung zwischen dem Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) und…
Mit dieser Richtlinie wird die Vereinbarung zwischen dem Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) und der Europäischen…
Ein wesentlicher Teil der Normen von MLC 2006 wurde durch die Richtlinie 2009/13/EG des Rates vom 16. Februar 2009 zur Durchführung der Vereinbarung zwischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.